Allgemeine Geschäftsbedingungen
JHR Ventures LLC
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der JHR Ventures LLC (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der JHR Ventures LLC und dem Auftraggeber.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Netto-Auftragssumme beschränkt.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 9 Geistiges Eigentum / Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Arbeiten in anonymisierter Form als Referenz für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Fort Lauderdale, Florida, USA – soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Umstände höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe oder Ausfälle kritischer Infrastruktur), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere der DSGVO, einzuhalten. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter datenschutz.html.
§ 14 Schriftform und Änderungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.